
Die Altersklassen in der Ausstellung
C= 1-5 Monate B= 6-9 Monate
A= 10 Monate und älter
Goldene
Ausstellungsregeln und Zusatz
1.
Alle Tiere müssen sauber, gepflegt, und frei von Ungeziefer sein
2.
Die Tiere dürfen keine Wunden aufweisen
3.
Ausstellungstiere müssen ein Mindestgewicht von 450 g haben
4.
Schwangere oder säugende Tiere sind von Ausstellung und Verkauf ausgeschlossen
5.
Verkaufstiere müssen ein Mindestgewicht von 300 g haben und dürfen von
Mitgliedern gebührenfrei verkauft werden, auch wenn sie ausnahmsweise nicht
ausstellen. Nichtmitglieder die nicht ausstellen, müssen eine Grundgebühr von
15 Euro zahlen.
Erneuerungen bei den
Verkaufstieren, neuer Verkaufszettel:
Es gibt fest
zugeteilte Personen , die für den Tierverkauf verantwortlich sind. Gebühr für
1 Meerschweinchen 2,00 Euro. Der Mindestverkaufspreis pro Tier beträgt 25,00
Euro. Es gibt Meldelisten (bitte von der MCB-Homepage runterladen und
ausdrucken), die jeder Züchter mit seinen Verkaufstieren bei den für den
Verkauf Zuständigen abgibt. Alle Verkaufstiere eines Züchters auf 1 Liste.
Bitte auch die Stammbäume, falls vorhanden mit abgeben. Käfignummer und
Tiernummer wird von uns ausgefüllt. Die Verkaufstiere werden am Morgen vom
Züchter zusammen mit der Verkaufsaufsicht eingekäfigt, nachdem ihr Gewicht
(mind. 300g) und der Gesundheitszustand kontrolliert wurde. Tiere mit Pilz,
Milben usw. werden nicht zum Verkauf zugelassen. Die Verkaufsboxen werden von
der Aufsicht zugewiesen. Der Verkauf der Meerschweinchen wird von den
eingeteilten Personen abgewickelt. Die Einnahmen werden am Ende der
Ausstellung an die Züchter abgegeben.
6.
Aus Fairnessgründen sollte ein Züchter, der zeitnah ansteckende
Krankheiten oder gar ungeklärte Todesfälle im Stall hatte, mit keinem seiner
Tiere an der Show teilnehmen
7.
Der Tierschutzkommission ist zur Gesundheitskontrolle freier Zugang zu den
Tieren zu gewähren
8.
Die Tiere werden von den Besitzern oder Personen deren Vertrauens persönlich
zugetragen
9.
Langhaar und Struktur – Tiere werden nach Rassen in Klassen eingeteilt und
wenn es die Anzahl der gemeldeten Tiere zulässt, auch nach Alter und Farben.
Kurzhaar dagegen vorrangig nach Farben
10.
Um
einen Preis zu erhalten müssen pro Klasse wenigstens 5 Tiere von mindestens 2
verschiedenen Züchtern vorhanden sein. Fallen bereits gemeldete Tiere aus,
werden die Verbleibenden trotzdem gerichtet
11.
Der Richtung darf während der Tischshow beigewohnt werden. Laute Unterhaltung
und Diskussionen über die Entscheidung des Richters sind jedoch zu unterlassen
12.
Jeder Aussteller hat aus Hygienegründen seine eigene Unterlage für den
Richtertisch mitzubringen
13.
Mitglieder zahlen 12,50 Grundgebühr + 2,50 Euro pro Tier. Nichtmitglieder sind
ebenso willkommen, zahlen aber 17,50 Euro + 3,00 pro Tier
14.
Wer am Ausstellungstag Mitglied wird und sofort seinen Beitrag bezahlt, spart
die Aufnahmegebühr, gilt sofort als Mitglied mit allen Vergünstigungen
15.
Es
ist verboten, in Abwesenheit des Züchters, ohne deren Erlaubnis in
Transport-/oder Verkaufsboxen zu greifen und Tiere zu entnehmen
Ausnahme: wenn Tiere sich in ihren Behältnissen streiten und
deshalb ernsthafte Verletzungen zu befürchten sind!
16.
Für eine geeignete Unterbringung und Versorgung der Tiere sind die Aussteller
während der Show selbst verantwortlich.
17.
die Grund- und
Meldegebühr für die Tischschau ist im Voraus zu entrichten. Die Grund- und Meldegebühr
wird nicht mehr zurückerstattet.
Es können aber Ersatztiere der gleichen Rasse und der gleichen Klasse dafür
mitgebracht werden.
Ummeldungen in andere
Klassen bzw. andere Rassen sind nicht möglich.
Zusatz: Pokale für die Rassebesten: bis 29 gemeldete Meerschweinchen
gibt es 1 Pokal,
ab 30 Meerschweinchen 2 Pokale und ab 50 Meerschweinchen gibt es 3
Pokale.

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